Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem JAKOBUS-THEATER e. V. und seinen Besuchern. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Vereinsmitglieder.

Mit der Reservierung von oder dem Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart, dies gilt ebenso für Frei- und Ehrenkarten.

Für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des JAKOBUS-THEATAERs gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des JAKOBUS-THEATAERs nur eingeschränkt und nur insoweit, als die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fremdveranstalter nichts Abweichendes vorsehen.

2. Abendkasse

Die Abendkasse öffnet an Spieltagen eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. An der Abendkasse können Karten für Vorstellungen an anderen Tagen nur gekauft und nicht reserviert werden.

3. Vorverkauf

Karten für das JAKOBUS-THEATER können auf der Internetseite www.jakobus-theater.de, über Reservix und bei allen bekannten Vorverkaufsstellen erworben werden.

3.1 Reservierungen

Reservierungen werden nur telefonisch unter 0721/ 85 42 45 angenommen. Bei der Reservierung ist zwingend der Vor- und Nachname, die Telefonnummer, eine Anschrift oder E-Mail-Adresse, die Anzahl der Karten sowie das Datum der Vorstellung anzugeben.
Reservierungsänderungen müssen unverzüglich dem JAKOBUS-THEATER bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Vorstellung telefonisch mitgeteilt werden.

4. Kartenpreise

Die genannten Preise gelten für Veranstaltungen des JAKOBUS-THEATERs. Das JAKOBUS-THEATER behält sich vor, auf einzelne Veranstaltungen Zuschläge zu erheben bzw. die Preise neu festzusetzen. Theaterkarten enthalten keine Mehrwertsteuer.

4.1. Ermäßigung

Ermäßigte Karten erhalten Schüler, Auszubildende, Studierende, Schwerbehinderte, außerdem Personen im Freiwilligen Sozialen / Ökologischen / Kulturellen Jahr jeweils bis zum 30. Lebensjahr, Bundesfreiwilligendienstleistende und freiwillige Wehrdienstleistende, Empfänger der Grundsicherung und von ALG II bei Vorlage eines gültigen Berechtigungsausweises.

Es kann jeweils nur eine Ermäßigungsart in Anspruch genommen werden. Die Ermäßigung kann nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt werden. Bitte den Ermäßigungsnachweis beim Einlass unaufgefordert vorzeigen.

 

Ermäßigungen sind nicht mit anderen Rabatten oder Ermäßigungen kombinierbar.

Kann am Einlass kein Ermäßigungsnachweis vorgezeigt werden, ist der reguläre Kartenpreis zu entrichten bzw. aufzuzahlen.
Das JAKOBUS-THEATER behält sich in solchen Fällen das Recht vor, Anzeige wegen versuchten Betrugs zu erstatten.

4.2. Kartenabholung

Reservierte Karten liegen grundsätzlich bis 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse zur Abholung bereit. Ab 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn erlischt die Reservierung und es besteht kein Anspruch mehr auf die reservierten Theaterkarten.

Das JAKOBUS-THEATER behält sich das Recht vor, Reservierungen zu verweigern, sollten mehrmals Karten reserviert und nicht abgeholt worden sein. Der Besucher hat dann die Möglichkeit, Karten im Vorverkauf zu erwerben.

4.3. Kartenrückgabe

Gekaufte Karten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

Muss das JAKOBUS-THEATER e. V. eine Vorstellung absagen, so erhalten die Besitzer bereits gekaufter Karten der entsprechenden Vorstellung Gutscheine für eine andere Vorstellung. Sollten keine Gutscheine gewünscht werden, so erstattet das JAKOBUS-THEATER e. V. den reinen Kartenpreis, nicht jedoch die System- und Vorverkaufsgebühren.

4.4 Zutrittsbeschränkungen und Nachweispflicht

Sollten über den Erwerb einer Eintrittskarte hinaus weitere Unterlagen oder Nachweise notwendig sein, die einen Zutritt zum Theater beschränken (z. Bsp. Nachweis einer Ermäßigung, Nachweispflicht im Verbindung mit der geltenden Corona-Verordnung) und sollten diese zusätzlichen Dokumente oder Nachweise nicht vorgezeigt werden können, bzw. nicht gültig sein, so hat der Besucher kein Anrecht auf Zutritt zum Theater und ebenso wenig Anrecht auf Erstattung des Kartenpreises.

5. Nacheinlass

Nach Vorstellungsbeginn besteht für zu spät kommende Besucher kein Sitzplatzanspruch mehr. Nacheinlass ist nur in Absprache mit dem Einlasspersonal möglich.

6. Anweisungen des Personals

Den Anweisungen des Einlasspersonals und der Abendspielleitung ist Folge zu leisten. Das Einlasspersonal und die Abendspielleitung haben das Hausrecht.

Bei Nichtbefolgung der Anweisungen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Das JAKOBUS-THEATER behält sich in solchen Fällen weitere juristische Schritte vor.

7. Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen aller Veranstaltungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.

Das Theaterpersonal ist berechtigt, vor Ort die Löschung der Bild- und Tonaufnahmen zu verlangen. Sollten die Daten nicht gelöscht werden, wird die Polizei hinzugezogen und Strafanzeige erstattet.

Das JAKOBUS-THEATER e. V. ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des Besuchers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

8. Mitnahme von Speisen und Getränken

Die Mitnahme von im Theater gekauften Speisen und Getränken ist erlaubt. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ausnahmen (z. Bsp. krankheitsbedingt) sind dem Einlasspersonal beim Betreten des Theaters mitzuteilen.

Es ist in jedem Fall darauf zu achten, dass keine Verunreinigungen entstehen. Das JAKOBUS-THEATER behält sich vor, die durch einen Besucher verursachten Verunreinigungen auf Kosten des Besuchers entfernen zu lassen. Hierfür wird eine Reinigungspauschale von 150,- EUR erhoben.

9. Garderobe

Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

10. Rauchen

Das Rauchen sowohl im Foyer als auch an der Bar oder im Zuschauerraum ist gesetzlich verboten.

11. Tiere

Das Mitbringen von Tieren in die Vorstellung ist grundsätzlich untersagt.

12. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Das JAKOBUS-THEATER ist weder bereit, noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kartenkäufers werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Das JAKOBUS-THEATER ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, sofern diese den Kartenverkaufsvertrag durchführen und durch das JAKOBUS-THEATER mit dem Kartenvertrieb beauftragt worden sind. Gleiches gilt für die Weitergabe an andere Theater, sofern der Kartenverkaufsvertrag ein gemeinsames Angebot dieser Theater unter Beteiligung des JAKOBUS-THEATERs darstellen sollte. Dritte im vorgenannten Sinne werden vom JAKOBUS-THEATER auf die Einhaltung des Datenschutzrechts verpflichtet. Der Besucher willigt hierin mit Abschluss der Reservierung bzw. des Eintrittskartenkaufs ein.